Wann brauche ich kein Cookie-Banner?

Wenn deine Website nur technisch zwingend erforderliche Cookies setzt, brauchst du keins. Das ist keine Grauzone, das steht so im Gesetz. Der Haken liegt darin, wie eng „zwingend erforderlich" gemeint ist.

Die Regel und die Ausnahme

Maßgeblich ist § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes, kurz TDDDG, früher hieß es TTDSG. Der Grundsatz steht in Absatz 1. Wer Informationen auf dem Gerät eines Besuchers speichert oder darauf zugreift, braucht dessen Einwilligung.

Absatz 2 nennt die Ausnahme. Keine Einwilligung ist nötig, wenn der Zugriff technisch zwingend erforderlich ist, damit der Dienst überhaupt funktioniert. Typisch sind die Login-Sitzung, ohne die man nach jedem Klick wieder abgemeldet wäre, der Warenkorb in einem Shop, Sicherheitsfunktionen gegen Formular-Missbrauch und die Speicherung einer Sprachauswahl.

Diese Ausnahme ist eng gemeint. „Praktisch für mich" reicht nicht. Der Maßstab ist, ob der Besucher den Dienst sonst nicht nutzen kann. Reichweitenmessung, Marketing und Komfortfunktionen fallen nicht darunter, auch wenn Anbieter das gelegentlich behaupten.

Der eigentliche Fehler ist ein anderer

Wenn du ein Banner brauchst, muss es funktionieren. Und der häufigste Abmahngrund ist gar nicht das fehlende Banner, sondern das manipulative.

Auf der ersten Ebene des Banners muss ein Knopf zum Ablehnen sichtbar sein, gestalterisch gleichwertig zum Akzeptieren-Knopf. Versteckt unter „Einstellungen" genügt nicht. Ein grüner „Alle akzeptieren"-Knopf neben einem grauen Textlink ist genau die Konstruktion, die abgemahnt wird — und sie ist so verbreitet, dass die meisten Betreiber gar nicht merken, dass sie damit ein Problem haben.

Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen § 25 TDDDG reicht bis 300.000 Euro. Für Solo-Selbstständige ist das realistische Risiko aber die anwaltliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung. Teuer und lästig genug.

Der bequemste Weg führt am Banner vorbei

Statt ein rechtssicheres Banner zu bauen, kannst du die Ursache abschaffen. Für die häufigsten Banner-Auslöser gibt es Werkzeuge, die ohne einwilligungspflichtige Cookies arbeiten.

Diese Seite hier macht genau das. Kein Tracking, keine externen Schriften, keine Cookies, kein Banner. Es gibt schlicht nichts einzuwilligen.

Zum Verzeichnis mit cookiefreien Analyse-Werkzeugen

Keine Rechtsberatung. Dieser Text gibt allgemeine Informationen zur Rechtslage in Deutschland wieder und ersetzt keine Prüfung deines Einzelfalls. Ob die Ausnahme nach § 25 Abs. 2 TDDDG auf deine Website zutrifft, hängt davon ab, was dort konkret eingesetzt wird. Bei Unsicherheit wende dich an einen Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten.