Wann brauche ich kein Cookie-Banner?

Kurze Antwort: Wenn deine Website nur technisch zwingend erforderliche Cookies setzt, brauchst du kein Banner. Das ist keine Grauzone — es steht so in § 25 Abs. 2 TDDDG. Der Haken liegt darin, wie eng „zwingend erforderlich" gemeint ist.

Die Regel und die Ausnahme

Maßgeblich ist § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG, früher TTDSG). Grundsatz: Wer Informationen auf dem Gerät eines Besuchers speichert oder darauf zugreift, braucht dessen Einwilligung.

Absatz 2 nennt die Ausnahme: Keine Einwilligung nötig, wenn der Zugriff technisch zwingend erforderlich ist, damit der Dienst überhaupt funktioniert. Typische Fälle:

Die Ausnahme ist eng. „Praktisch für mich" reicht nicht, „der Besucher kann den Dienst sonst nicht nutzen" ist der Maßstab. Reichweitenmessung, Marketing und Komfortfunktionen fallen nicht darunter, auch wenn Anbieter das manchmal behaupten.

Das ist der eigentliche Fehler, nicht das fehlende Banner

Wenn du ein Banner brauchst, dann muss es funktionieren. Der häufigste Abmahngrund ist nicht ein fehlendes Banner, sondern ein manipulatives:

Auf der ersten Ebene des Banners muss ein „Ablehnen"-Knopf sichtbar sein, gestalterisch gleichwertig zum „Akzeptieren"-Knopf. Versteckt unter „Einstellungen" genügt nicht. Ein grüner „Alle akzeptieren"-Knopf neben einem grauen Link ist genau die Konstruktion, die abgemahnt wird.

Der Rahmen für Verstöße gegen § 25 TDDDG reicht bis 300.000 Euro. Für Solo-Selbstständige ist das reale Risiko eher die anwaltliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung — teuer und lästig genug.

Der bequemste Weg: gar kein Banner nötig machen

Statt ein rechtssicheres Banner zu bauen, kannst du die Ursache abschaffen. Für die drei häufigsten Banner-Auslöser gibt es Werkzeuge, die ohne einwilligungspflichtige Cookies arbeiten:

Diese Seite hier ist das Beispiel: kein Tracking, keine externen Schriften, keine Cookies — deshalb auch kein Banner. Es gibt nichts einzuwilligen.

→ Zum Verzeichnis: cookiefreie Analyse-Werkzeuge und mehr

Keine Rechtsberatung. Dieser Text gibt allgemeine Informationen zur Rechtslage in Deutschland wieder und ersetzt keine Prüfung deines Einzelfalls. Ob die Ausnahme nach § 25 Abs. 2 TDDDG auf deine Website zutrifft, hängt davon ab, was dort konkret eingesetzt wird. Bei Unsicherheit wende dich an einen Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten.